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in Otto-von-Guericke-Universität by (490 points)

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Am Lehrstuhl und im Studiengang Medienbildung und damit in meinen Seminaren ist es üblich, dass drei Fehltermine im Seminar toleriert werden, das bedeutet ab vier Fehlterminen ohne plausible Begründung endet die Teilnahme und Sie können keine Leistung mehr im jeweiligen Seminar erbringen. Es ist immer ratsam (und gilt als höflich) sich vor einem Fehltermin abzumelden.

Immer wieder gibt es Nachfragen zum Thema der Anwesenheitspflicht. Eine solche ist lediglich in Vorlesungen ausgeschlossen, für Seminare muss sie laut derzeitigem rechtlichen Rahmen begründet werden. Eine allgemeine Begründung gibt es aus meiner Sicht veranstaltungsneutral anhand von zwei Punkten:

  1. Formal: Wenn Sie für die aktive Teilnahme an Seminarsitzungen CP erhalten, wird damit ein Zeitaufwand vergolten, der auch dokumentiert sein muss. Bekommen Sie keine CP dafür, besteht auch keine Anwesenheitspflicht.
  2. Inhaltlich: In den Seminaren, in denen Anwesenheit als Teil der Leistung abgerechnet wird, gibt es dafür pädagogische Gründe. Meist sind Seminare interaktiv und der Mehrwert besteht im Austausch zwischen den Teilnehmenden oder im gemeinsamen Arbeiten an Aufgaben. Es geht nicht primär darum, Lerninhalte auswendig zu lernen (was man außerhalb der Sitzungen nachholen kann), sondern diese in konkreten Arbeitsaufgaben umzusetzen (z.B. Diskussionen, Präsentationen, Gruppenarbeit etc.). Dieser Aspekt der Performanz ist zentral für ein Verständnis von Bildung, wie ich es als Lehrender vertrete und dafür gibt es aus meiner Sicht keine alternative Option z.B. über digitale Lernangebote (z.B. Aufzeichnungen von Sitzungen o.ä.).
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