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Im Rahmen der Seminare werden die möglichen Leistungsnachweise von den Dozierenden zu Beginn des Semesters festgelegt und bekannt gegeben. Diese orientieren sich an den Vorgaben, wie sie in den Studien- und Prüfungsordnungen festgehalten sind.

Neben der klassischen Form, dem Verfassen einer schriftlichen Hausarbeit, ist es gerade auch in den BA- und MA-Studiengängen “Medienbildung” angebracht, andere Medien und Formen zu nutzen. So bilden zudem beispielsweise Internetprojekte, Filmprojekte und Video-(Game-)Essays das Spektrum der Leistungserbringung ab.
Bis zur neuen Prüfungsordnung des BA Studiengangs Medienbildung im Oktober 2020 wurde beim Leistungsnachweis zwischen einer großen (6 CP) und kleinen (4CP) Prüfungsleistung, die sich auch aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen können, unterschieden. Seit Oktober 2020 werden einheitlich für alle Leistungen im Bachelorstudium 5 CP vergeben. Ein Credit entspricht dabei ca. 30 Stunden Arbeitsaufwand. Die Regelung der Zusammensetzung und des Umfangs von Prüfungsleistungen ist zudem in der jeweiligen Studienordnung festgelegt.
Eine Leistung ist immer mit einer konkreten Lehrveranstaltung gekoppelt, ohne besuchte Veranstaltung kann keine Leistung erbracht werden.

Zu jeder Studienleistung muss zudem eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung abgegeben werden.
Willkommen bei den FAQ, wo Sie Fragen stellen und Antworten erhalten können.
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